Um nach einem Unfall oder bei einer körperlichen Beeinträchtigung weiterhin aktiv am Arbeitsleben teilhaben zu können, sind Arbeitgeber unter Umständen verpflichtet, eine barrierefreie Arbeitsumgebung zu schaffen. Dazu gehört neben einer entsprechenden Einrichtung des Büros, bzw. des Arbeitsplatzes auch, die Voraussetzungen für das Erreichen aller Stockwerke zu schaffen. Ist bereits ein Aufzug vorhanden, ist diese Voraussetzung gegeben. Falls nicht, kann ein Treppenlift die Lösung sein. Wann Ihnen ein Treppenlift zusteht und wer Anschaffung und Einbau finanziert, erfahren Sie im folgenden Artikel.