Einbauvoraussetzungen für Treppenlifte

Grundsätzlich lässt sich ein Treppenlift als Mobilitätshilfe für körperlich beeinträchtigte Personen nahezu überall einbauen. Neben dem Platzbedarf ist einer der wichtigsten Punkte, dass durch den Treppenlift erste Rettungswege – und dazu zählt in der Regel die Treppe – nicht behindert werden dürfen.

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Bauliche Voraussetzungen für den Treppenlift

Wenn auch nur in geringem Maße, so braucht ein Treppenlift vor allem ausreichenden Platz, zum einen für die Laufschiene auf dem Treppenlauf, zum anderen als Bewegungsfläche zum Ein- und Ausstieg an den Enden der Schienen. Die Restlaufbreite der Treppe sollte nach der Montage der Laufschiene noch mindestens 60 cm betragen, um ein komfortables Begehen zu ermöglichen. Ist die Treppe besonders eng, kommen Alternativen in Frage, die individuell auf den Einzelfall abgestimmt werden müssen.

Die Einbaumaße

Der benötigte Platz unterscheidet sich in Abhängigkeit vom Hersteller um einige Zentimeter, als Richtwert können folgende Maße angenommen werden:
  • Sitzbreite (inkl. Motor): ca. 58 cm
  • Höhe: 94 bis 107,5 cm
  • Tiefe: 67,5 cm
Bei Nichtbenutzung nimmt der Treppenlift durch den klappbaren Sitz meist nur sehr wenig Platz ein. Dennoch muss am Anfangs- und Endpunkt ausreichend Bewegungsfläche vorhanden sein, um den einfachen Ein- und Ausstieg – auch aus dem Rollstuhl – möglich zu machen. Als Mindestmaß werden hier 70 bis 80 cm angesetzt. Nutzt ein Rollstuhlfahrer den Treppenlift, ist eine Bewegungsfläche von mindestens 1,50 x 1,50 cm erforderlich. Selbst wenn Sie sich dazu entscheiden einen Treppenlift gebraucht zu kaufen wird der Anbieter die entsprechenden Maße berücksichtigen und ein entsprechendes Modell ins Angebot mit aufnehmen.

Die Treppe

Der Treppenlift kann an jeder Treppenkonstruktion und an Treppen aus allen Materialien montiert werden. Der Verlauf der Treppe spielt als bauliche Voraussetzungen für den Treppenlifteinbau nur eine untergeordnete Rolle. Auch kurvige oder sogar Wendeltreppen können mit der Mobilitätshilfe ausgestattet werden, allerdings steigt der Preis im Vergleich zu Treppenliften für gerade Treppen. Der Einbau eines Sitzlifts ist bis zu einem Steigungsgrad von 70 Grad möglich, für Plattformlifte liegt die maximale Steigung bei 60 Grad. Da laut DIN 18065 der maximale Neigungswinkel einer Treppe bei 41 Grad (Wohnungstreppe), bzw. 45 Grad (Boden- und Kellertreppe) liegt, wird es an dieser Stelle in den allerwenigsten Fällen Probleme geben.
Ebenso wenig ist die Anzahl der Etagen von Bedeutung. Treppenlifte können über beliebig viele Etagen reichen, Treppenabsätze oder Durchgänge stellen keinen Hinderungsgrund dar. Auch hier geht es lediglich um den Kostenfaktor. Die Laufschiene wird auf dem Treppenlauf mit entsprechenden Befestigungsmitteln montiert, die Schiene reduziert die Breite des nutzbaren Treppenlaufs um ca. 10 cm.

Der Treppenlift als bauliche Veränderung

Der Einbau eines Treppenlifts stellt eine bauliche Veränderung dar (§ 22, Abs. 1, WEG). Dies spielt insbesondere in Mehrfamilienhäusern mit Eigentumswohnungen eine Rolle: Soll dort ein Treppenlift im öffentlich genutzten Treppenhaus installiert werden, müssen sich alle Wohnungseigentümer mit der Baumaßnahme einverstanden erklären. Ist der Treppenlift aufgrund der Behinderung eines Eigentümers als Mobilitätshilfe unverzichtbar, sind die übrigen Eigentümer in der Regel verpflichtet, den Einbau zu dulden. Auch dann, wenn der Einbau keine echten Nachteile bringt, wird eine Ablehnung nur selten erfolgreich sein.

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Treppenlift im Mietshaus

Soll der Treppenlift in eine Mietswohnung oder im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses installiert werden, geht das nur mit der Zustimmung des Vermieters. In der Regel muss dieser zustimmen, wenn der Verbleib in der Wohnung nur mit einem Treppenlift möglich ist (berechtigtes Interesse nach § 554a Abs. 1 BGB). Meist wird allerdings verlangt, dass der Treppenlift beim Auszug ohne Spuren rückgebaut werden kann. Das sollten Mieter bereits bei der Auswahl beachten und einen Treppenlift wählen, dessen Konstruktion ohne Bohren befestigt werden kann. Außerdem darf der Treppenlift den Handlauf nicht blockieren und muss den Vorschriften gemäß des Brandschutzes entsprechen. Falls es absehbar ist, dass Sie in Zukunft ggf. doch noch einmal den Wohnsitz ändern möchten, sollten Sie auch die Möglichkeit in Betracht ziehen, einen Treppenlift zu mieten. Nach Beendigung des Wohnmietverhältnisses müssen Sie keine unnötigen Regelungen treffen, um die bauliche Maßnahme des Treppenlifts wieder rückgängig zu machen.

Landesbauordnungen und DIN-Vorschriften

Gemäß der Landesbauordnungen sowie der DIN 18065 „Gebäudetreppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße“ gelten für den Treppenlifteinbau unter anderem folgende Vorgaben:
  • Zugang zu und Benutzung erster Rettungswegen (die Treppe) dürfen durch den Treppenlift nicht beeinträchtigt werden.
  • Die Treppe, an der der Treppenlift montiert wird, dient als Zugang zu Wohnungen oder zu Sondereigentumseinheiten mit vergleichbarer Nutzung (zum Beispiel Büros).
  • Durch die Führungsschiene darf die vorgeschriebene Mindestlaufbreite der Treppe nicht wesentlich unterschritten werden.
  • Verläuft der Treppenlift über mehrere Geschosse und beträgt die verbliebene Laufbreite der Treppe weniger als 60 cm, muss in jedem Geschoss eine Wartefläche vorgesehen werden.
In privaten Einfamilienhäusern gelten nur wenige Regeln, wird der Treppenlift im öffentlichen Raum oder in öffentlichen Gebäuden installiert, ist in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich.

Alternativen zum klassischen Sitzlift

Der Treppenlift als Sitzlift ist die häufigste Modellvariante und eignet sich für die meisten Treppen in privaten Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern oder auch in öffentlichen Gebäuden. Kommt diese Form der Konstruktion nicht in Frage oder soll der Treppenlift auch von Rollstuhlfahrern genutzt werden, können alternativ Plattform- oder Hublifte unter ähnlichen baulichen Voraussetzungen eingebaut werden.

Zusammenfassung

Der Artikel stellt klar, dass der Einbau eines Treppenlifts als wesentliche Maßnahme für Barrierefreiheit in den meisten Fällen realisierbar ist, allerdings müssen spezifische Einbauvoraussetzungen beachtet werden. Für den Einbau eines Treppenlifts ist ausreichend Platz sowohl für die Laufschiene als auch für die Parkposition am Anfang und Ende der Treppe erforderlich. Die Einbaumaße variieren je nach Hersteller, aber allgemein muss nach dem Einbau eine Restlaufbreite von mindestens 60 cm erhalten bleiben, um die Treppe weiterhin komfortabel nutzen zu können.

Die Art der Treppe, ob gerade, kurvig oder eine Wendeltreppe, stellt eine wichtige Einbauvoraussetzung dar, wobei der Einbau in kurvigen oder Wendeltreppen in der Regel mit höheren Kosten verbunden ist. Der Einbau eines Treppenlifts gilt rechtlich als bauliche Veränderung und muss daher unter Berücksichtigung der geltenden Baubestimmungen und Einbauvoraussetzungen erfolgen.

In Mehrfamilienhäusern erfordert der Einbau die Zustimmung aller Wohnungseigentümer, und in Mietshäusern ist die Zustimmung des Vermieters notwendig. Die Einbauvoraussetzungen beinhalten, dass der Treppenlift erste Rettungswege nicht behindern darf und den Brandschutzbestimmungen entsprechen muss.

Zusammenfassend erfordert der Einbau eines Treppenlifts eine sorgfältige Planung und Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten, um eine effektive und sichere Mobilitätslösung zu gewährleisten.