Bauliche Voraussetzungen für den Treppenlift
Wenn auch nur in geringem Maße, so braucht ein Treppenlift vor allem ausreichenden Platz, zum einen für die Laufschiene auf dem Treppenlauf, zum anderen als Bewegungsfläche zum Ein- und Ausstieg an den Enden der Schienen. Die Restlaufbreite der Treppe sollte nach der Montage der Laufschiene noch mindestens 60 cm betragen, um ein komfortables Begehen zu ermöglichen. Ist die Treppe besonders eng, kommen Alternativen in Frage, die individuell auf den Einzelfall abgestimmt werden müssen.
Die Einbaumaße
Der benötigte Platz unterscheidet sich in Abhängigkeit vom Hersteller um einige Zentimeter, als Richtwert können folgende Maße angenommen werden:
Bei Nichtbenutzung nimmt der Treppenlift durch den klappbaren Sitz meist nur sehr wenig Platz ein. Dennoch muss am Anfangs- und Endpunkt ausreichend Bewegungsfläche vorhanden sein, um den einfachen Ein- und Ausstieg – auch aus dem Rollstuhl – möglich zu machen. Als Mindestmaß werden hier 70 bis 80 cm angesetzt. Nutzt ein Rollstuhlfahrer den Treppenlift, ist eine Bewegungsfläche von mindestens 1,50 x 1,50 cm erforderlich. Selbst wenn Sie sich dazu entscheiden einen
Treppenlift gebraucht zu kaufen wird der Anbieter die entsprechenden Maße berücksichtigen und ein entsprechendes Modell ins Angebot mit aufnehmen.