Zuschuss zum Treppenlift auch ohne Pflegestufe?

Der Treppenlift ist ein nützliches Hilfsmittel für körperlich beeinträchtigte Menschen. Auch wer körperlich nicht mehr in der Lage ist, Treppen zu steigen, kann mit dem Lift das obere Geschoss bequem und mühelos erreichen. Der Haken daran: Ein Treppenlift kostet ab 2.500 Euro für gerade und bis zu 12.000 Euro für gewendelte Treppen. Zuschüsse sind möglich, allerdings muss dazu eine bestimmte Voraussetzung erfüllt sein: Eine Pflegestufe.

Treppenliftfinanzierung bereits ab Pflegegrad 1

Wem von der Krankenkasse den Pflegegrad 1 bewilligt wurde, kann nach dem Pflegestärkungsgesetz 2 einen Zuschuss für die Anschaffung eines Treppenlifts beantragen. Die Zuwendung wird in Höhe von maximal 4.000 Euro einmalig durch die Pflegekasse gewährt. Die Verwendung ist dabei nicht auf den Treppenlift beschränkt, sondern kann für alle Maßnahmen zur Barrierefreiheit in der Wohnung oder im Haus verwendet werden. Mit dem „Antrag auf altersgerechte Wohnraumanpassung vor dem Einbau eines Treppenlifts“ beantragen Sie den Zuschuss und reduzieren die nötige Gesamtinvestition.

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Wenn der Pflegegrad fehlt

Der Zuschuss kann pro Person beantragt werden, das heißt, ein Ehepaar erhält bis zu 8.000 Euro als Zuschuss.
Wer einen Treppenlift benötigt, aber noch keine Pflegestufe beantragt hat, dem steht die Möglichkeit, einen Zuschuss bei der Krankenkasse zu beantragen, nicht offen. Eine Variante wäre, sich doch um eine Pflegestufe zu bemühen. Der entsprechende Antrag kann kann formlos bei Ihrer zuständigen Pflegeversicherung (entspricht in der Regel der Krankenversicherung) gestellt werden. Scheidet dies aus, gibt es einige weitere Optionen zur Finanzierung, um einen Treppenlift gebraucht zu erwerben.

Unterstützung nach einem Unfall

Ist die körperliche Beeinträchtigung Folge eines Unfalls, besteht die Möglichkeit, den Einbau des Treppenlifts über Unfallversicherungen, Berufsgenossenschaften oder die Rentenversicherung zu finanzieren. Bei Fremdverschulden, ist die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers der richtige Ansprechpartner.

Die Berufsgenossenschaften kommen für die gesamten Kosten auf, wenn die Mobilität in Folge eines Arbeitsunfalls oder durch eine anerkannte Berufserkrankung so eingeschränkt ist, dass ein Treppenlift absolut nötig ist.

Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist die staatliche Anlaufstelle für die Förderung von Bauvorhaben. Eines der Förderprodukte befasst sich mit dem altersgerechten, bzw. barrierefreien Umbau von Häusern und Wohnungen. Aktuell kommen zwei Programme in Frage:
  • Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455)
  • Förderkredit “Altersgerecht Umbauen“ (159)
Die aktuellen Förderbedingungen sowie die Höhe der möglichen Zuschüsse, bzw. Kreditkonditionen sind auf der Webseite der KfW zu finden.

Regionale Förderprogramme auf Landesebene

Jedes Bundesland verfügt über eigene Förderprogramme, die Kredite mit besonders günstigen Konditionen oder Zuschüsse zu bestimmten Bauprojekten gewähren. Die Antragstellung erfolgt über die Landesbank. Zum Teil haben auch Städte und Kommunen eigene Fördertöpfe. So umfasst zum Beispiel die Treppenlift-Förderung in Brandenburg die Maßnahme „Einbau von Höhen überwindenden Hilfsmitteln“ mit Zuschüssen bis zu 90 % der förderfähigen Kosten. Die Beantragung erfolgt über die ILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg). In Hessen erfolgt die finanzielle Unterstützung durch die WI-Bank in Kooperation mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen. Gefördert werden 50 % der Kosten.

Ob und wann eine Förderung für den Treppenlift bewilligt wird, hängt von den jeweiligen Förderkonditionen, aber auch von den verfügbaren Mitteln des jeweiligen Bundeslandes ab. In den Förderdatenbanken der Länder sind die jeweiligen Möglichkeiten zu finden.

Finanzierung durch den Treppenlift-Händler

Einige Treppenliftanbieter leisten auch Finanzierungshilfe. Die Kosten für das Produkt können dann in Raten abbezahlt werden. Ob diese Variante der Treppenlift-Finanzierung in Frage kommt, muss mit dem jeweiligen Anbieter direkt besprochen werden und ist von einer positiv ausfallenden Bonitätsprüfung abhängig. Überlegen Sie auch ob es eventuell möglich ist ob Sie einen Treppenlift mieten können.

Amt für Grundsicherung

Sind alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft, bzw. kommen nicht in Frage, kann das Amt für Grundsicherung als Kostenträger angesprochen werden. Dazu muss eine finanzielle Bedürftigkeit vorliegen und der Einbau eines Treppenlifts unverzichtbar sein. Zuständig ist das lokale Versorgungsamt, ob der Antrag bewilligt wird, hängt von einer guten und schlüssigen Begründung, aber auch dem zuständigen Sachbearbeiter ab.

Übernommen werden maximal die Kosten für das günstigste Treppenliftmodell, hilfreich ist es deshalb, vorab Kostenvoranschläge einzuholen und mit dem Antrag einzureichen. Der Anspruch begründet sich auf § 71, SGB 12 (Altenhilfe) und § 113, SGB 9 (Teilhabe). Dort ist festgelegt, dass Betroffene dann Anspruch auf Leistungen haben, wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist und eine Eigenfinanzierung nicht möglich ist. Die Leistungen können als Zuschuss oder als rückzahlbares Darlehen gewährt werden.

Treppenlift-Förderung am Arbeitsplatz

Auch für Arbeitgeber gibt es Förderungen für einen Treppenlift ohne Pflegestufe, wenn dieser erforderlich ist, um einem Arbeitnehmer den Zugang zum Arbeitsplatz zu ermöglichen und es keine anderen Alternativen gibt. Mögliche Ansprechpartner als Kostenträger sind die Agentur für Arbeit (Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung), die Rentenversicherung (Teilhabe am Arbeitsleben) oder die Unfallversicherung (Erhalt des Arbeitsplatzes).

Zusammenfassung

Die Finanzierung eines Treppenlifts stellt für Pflegebedürftige und ihre Familien oft eine große Herausforderung dar. Der Artikel beleuchtet umfassend, dass selbst für Personen ohne Pflegegrad Möglichkeiten zur Kostenübernahme oder finanziellen Unterstützung bestehen.

Zentral ist der Zuschuss von bis zu 4.000 Euro durch die Pflegekasse, der bereits ab Pflegegrad 1 gemäß dem Pflegestärkungsgesetz 2 beantragt werden kann. Dieser Betrag kann entscheidend dazu beitragen, die Investition in einen Treppenlift zu erleichtern. Detaillierte Informationen hierzu finden sich im Abschnitt "Treppenliftfinanzierung bereits ab Pflegegrad 1".

Für Personen ohne Pflegegrad, die dennoch der Pflege bedürfen, gibt es alternative Finanzierungsmöglichkeiten. Bei körperlichen Beeinträchtigungen durch Unfälle können Unfall-, Berufsgenossenschafts- oder Rentenversicherungen einspringen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und regionale Förderprogramme bieten ebenfalls Unterstützung an. Für eine tiefergehende Beratung zu diesen Optionen, verweisen wir auf die Abschnitte "Unterstützung nach einem Unfall", "Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau" und "Regionale Förderprogramme auf Landesebene".

In Situationen, wo diese Möglichkeiten nicht greifen, können Pflegebedürftige das Amt für Grundsicherung kontaktieren. Die Bedingungen und Voraussetzungen hierfür sind im Abschnitt "Amt für Grundsicherung" näher erläutert.

Abschließend sollten Pflegebedürftige nicht zögern, sich bei Treppenlift-Händlern nach Ratenzahlungsmöglichkeiten zu erkundigen. Weitere Informationen zu dieser Option finden Sie im Abschnitt "Finanzierung durch den Treppenlift-Händler".

Zusammenfassend ist es wesentlich und notwendig, die individuellen Bedürfnisse und Voraussetzungen jedes Pflegebedürftigen zu berücksichtigen und eine umfassende Beratung in Anspruch zu nehmen, um die passende Finanzierungslösung zu finden.